Rechtsprechung
KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nr E.3.2 AKB 2008, Nr E.5.1 AKB 2008, § 28 VVG
Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers: Verletzung der Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Einholung von Weisungen des Versicherers vor Beginn der Reparatur des Unfallfahrzeugs - versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversichererung - Weisungen des Versicherers vor Beginn der Reparatur des Unfallfahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AKB 2008 Nr. E.3.2; AKB 2008 Nr. E.5.1; VVG § 28
Eintrittspflicht des Vollkaskoversicherers bei Reparatur des Fahrzeugs vor Einholung von Weisungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.11.2016 - 42 O 354/15
- KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00
Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der …
Auszug aus KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16
Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Januar 2001 (IV ZR 63/00 - VersR 2001, 756 f. - zitiert nach juris) zugrunde lag. - BGH, 22.10.2014 - IV ZR 243/13
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der …
Auszug aus KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16
Der Bundesgerichtshof hat in drei jüngeren Entscheidungen, bei denen die Verletzung der Sachaufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer jeweils dadurch begangen wurde, dass entgegen dem Verlangen des Vermögensschadenshaftpflichtversicherers die persönliche Stellungnahme einer Sachbearbeiterin zum Sachverhalt nicht beigebracht wurde, deren fehlerhafte Sachbearbeitung die Leistungspflicht der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begründet haben soll, die Folgenlosigkeit der Obliegenheitsverletzung verneint (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014, - IV ZR 243/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 21;… - IV ZR 242/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 24;… - IV ZR 303/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 34). - BGH, 22.10.2014 - IV ZR 303/13
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Leistungsausschluss bei Verletzung der …
Auszug aus KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16
Der Bundesgerichtshof hat in drei jüngeren Entscheidungen, bei denen die Verletzung der Sachaufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer jeweils dadurch begangen wurde, dass entgegen dem Verlangen des Vermögensschadenshaftpflichtversicherers die persönliche Stellungnahme einer Sachbearbeiterin zum Sachverhalt nicht beigebracht wurde, deren fehlerhafte Sachbearbeitung die Leistungspflicht der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begründet haben soll, die Folgenlosigkeit der Obliegenheitsverletzung verneint (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014, - IV ZR 243/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 21;… - IV ZR 242/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 24; - IV ZR 303/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 34). - BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse: …
Auszug aus KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16
Der Bundesgerichtshof hat in drei jüngeren Entscheidungen, bei denen die Verletzung der Sachaufklärungsobliegenheit durch den Versicherungsnehmer jeweils dadurch begangen wurde, dass entgegen dem Verlangen des Vermögensschadenshaftpflichtversicherers die persönliche Stellungnahme einer Sachbearbeiterin zum Sachverhalt nicht beigebracht wurde, deren fehlerhafte Sachbearbeitung die Leistungspflicht der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begründet haben soll, die Folgenlosigkeit der Obliegenheitsverletzung verneint (…vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2014, - IV ZR 243/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 21; - IV ZR 242/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 24;… - IV ZR 303/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 34). - KG, 12.12.2014 - 6 U 122/14
Zur Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit zur Einholung von …
Auszug aus KG, 08.06.2018 - 6 U 157/16
Abgesehen davon gehört es zum Allgemeinwissen eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers, dass Versicherer, wenn sie auf Zahlung einer Entschädigung in Anspruch genommen werden, regelmäßig eigene Feststellungen zum Eintritt des Versicherungsfalls und zum Umfang der möglicherweise berechtigten Entschädigungsleistung treffen wollen (KG, Hinweisbeschluss vom 12.12.2014 - 6 U 122/14 -, VersR 2015, 1247, Rdnr. 5 Zit.